ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
høhnke. IMMOBILIEN · Erik Höhnke
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB sowie der für Immobilienmakler geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Als Immobilienmakler mit behördlicher Erlaubnis nach § 34c GewO verpflichten wir uns zu Transparenz, Verlässlichkeit und einem respektvollen Umgang mit allen Vertragsparteien.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge und Maklerleistungen von høhnke IMMOBILIEN, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Maklervertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertraulichkeit & Weitergabeverbot
Unsere Angebote, Exposés, Objektnachweise und sonstigen Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit kein berechtigtes Interesse an der Weitergabe besteht.
Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe durch einen provisionspflichtigen Kunden ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande und sind die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision unberührt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Weitergabe für den Abschluss des Hauptvertrages nicht ursächlich war.
§ 3 Vorkenntnis
Ist dem Kunden eine von uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, möglichst innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres Nachweises, mitzuteilen.
Auf Verlangen ist die Vorkenntnis in geeigneter Form zu belegen. Gesetzliche Rechte und Einwendungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Freibleibende Angebote & Verfügbarkeit
Unsere Immobilienangebote und Objektnachweise sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie die anderweitige Vergabe eines Objektes bleiben vorbehalten.
§ 5 Objektinformationen
Die von uns zur Verfügung gestellten Objektinformationen, Unterlagen, Flächenangaben, Grundrisse, Berechnungen, Beschreibungen und sonstigen Angaben beruhen überwiegend auf Informationen des Eigentümers, Vermieters oder sonstiger Dritter.
høhnke IMMOBILIEN prüft diese Angaben im Rahmen der üblichen Maklertätigkeit auf erkennbare Unstimmigkeiten. Eine weitergehende technische, rechtliche, steuerliche oder bauliche Prüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit fremder Angaben übernehmen wir keine Gewähr, soweit uns hinsichtlich der Übermittlung oder Prüfung dieser Angaben keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung trifft.
Grundrisse, Illustrationen und Visualisierungen dienen grundsätzlich der Orientierung. Maß-, Flächen- und sonstige Objektangaben sind vom Interessenten vor Abschluss des Hauptvertrages zu prüfen, soweit sie für seine Entscheidung wesentlich sind.
§ 6 Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der im jeweiligen Maklervertrag, Immobilienangebot oder einer sonstigen individuellen Provisionsvereinbarung getroffenen Regelung. Die dort angegebene Provision versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie ausdrücklich als inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Bei Maklerverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a ff. BGB.
Soweit høhnke IMMOBILIEN aufgrund provisionspflichtiger Maklerverträge sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig wird und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 656c BGB vorliegen, werden beide Parteien in gleicher Höhe zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.
Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen und soll die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung eines Teils der Maklerkosten verpflichtet werden, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 656d BGB.
Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages, sofern dieser infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zustande gekommen ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs vorliegen.
Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag inhaltlich von der ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit abweicht, sofern zwischen beiden Geschäften wirtschaftliche Identität besteht.
Die Maklerprovision ist nach Entstehung des Provisionsanspruchs und Zugang einer Rechnung innerhalb der darin angegebenen Zahlungsfrist fällig, soweit gesetzlich oder individuell nichts anderes vereinbart ist.
Eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung oder Rückabwicklung des Hauptvertrages lässt einen bereits entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich unberührt, soweit nicht gesetzlich oder individualvertraglich etwas anderes gilt.
§ 7 Vermittlung von Mietverhältnissen
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Mietverträgen über Wohnräume gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG).
Die Höhe einer vom Vermieter geschuldeten Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
Von einem Wohnungssuchenden wird eine Maklerprovision nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Insbesondere gilt das gesetzliche Bestellerprinzip.
Soweit ein Wohnungssuchender nach den gesetzlichen Vorschriften provisionspflichtig ist, darf die von ihm geschuldete Provision zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete außer Betracht.
§ 8 Doppeltätigkeit
høhnke IMMOBILIEN darf – soweit gesetzlich zulässig und keine entgegenstehenden Interessen oder individuellen Vereinbarungen bestehen – sowohl für Verkäufer als auch für Käufer beziehungsweise für Vermieter und Mietinteressenten tätig werden.
Bei provisionspflichtiger Tätigkeit für beide Parteien eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB unberührt.
§ 9 Informations- & Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber informiert høhnke IMMOBILIEN unverzüglich, wenn ein durch uns nachgewiesener oder vermittelter Hauptvertrag zustande gekommen ist.
Auf begründetes Verlangen sind uns die zur Feststellung des Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen über den Vertragsabschluss und die für die Provisionsberechnung relevanten Vertragsbestandteile zur Verfügung zu stellen.
Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, kann høhnke IMMOBILIEN die Vorlage geeigneter Nachweise über den Vertragsabschluss verlangen.
Der Auftraggeber informiert uns außerdem zeitnah, wenn er seine Verkaufs-, Kauf-, Vermietungs- oder Mietabsicht endgültig aufgibt oder sich wesentliche Umstände ändern, die für unsere Tätigkeit von Bedeutung sind.
Eine Teilnahme von høhnke IMMOBILIEN an Vertrags- oder Notarterminen erfolgt nach Abstimmung mit den Beteiligten.
§ 10 Haftung & Haftungsbegrenzung
høhnke IMMOBILIEN haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Beratungs- & Unterstützungsleistungen
Soweit høhnke IMMOBILIEN im Zusammenhang mit Verkauf, Kauf oder Vermietung Einschätzungen, Empfehlungen oder organisatorische Unterstützung erbringt, stellen diese Leistungen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Anlage- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung dar.
Dies gilt insbesondere für allgemeine Hinweise zu Mietpreisen, Vertragsgestaltung, wirtschaftlichen Überlegungen, Finanzierungsmöglichkeiten, steuerlichen Fragestellungen oder regulatorischen Anforderungen.
Soweit eine fachliche oder rechtliche Prüfung erforderlich ist, empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständiger, Finanzierungsberater oder anderer Fachleute.
§ 12 Geldwäschegesetz
høhnke IMMOBILIEN ist als Immobilienmakler nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, Vertragspartner und gegebenenfalls für diese auftretende Personen sowie wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu erheben und zu überprüfen.
Kunden und Vertragspartner sind verpflichtet, uns die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und uns über relevante Änderungen zu informieren.
Die Verarbeitung und Aufbewahrung der hierbei erhobenen Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von høhnke IMMOBILIEN unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der sonstigen einschlägigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Über das Bestehen, die Voraussetzungen und die Folgen des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften belehrt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass høhnke IMMOBILIEN bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes sowie des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
høhnke IMMOBILIEN ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf Gerichtsstand.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit für Erklärungen oder Vereinbarungen gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, bleibt diese unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.